Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 050v [01]
Datierung: 1. Februar 1444
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Hans von Erlenbach, Viztum in Aschaffenburg bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm erlaubt hat, das Dorf Obergladbach (Oberngladebach) samt Zubehör, mainzisches Lehen, wie Eigengut dem Konrad Breder von Hohenstein (Hienstein), Amtmann auf Frauenstein (ffrauwenstein) für 600 rheinische Gulden zu verkaufen. Diesbezüglich hat er dem Erzbischof eine Urkunde ausgestellt. Er verspricht dem Erzbischof, die 600 Gulden binnen Jahresfrist, auf gewisse Güter zu belegen, die für das Mainzer Stift günstig gelegen sind. Diese Güter wird er dem Erzbischof zu Lehen auftragen und in der gleichen Weise tragen wie ehedem das Dorf Obergladbach. Eventuell wird er dafür Eigengüter verwenden.
Hans kündigt sein Siegel an.
- ... geben ...an vnser lieben frauwen abent purificacionis ... 1444.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Erlenbach: Hans (Johann, Henne) von (Aussteller)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Breder von Hohenstein: Konrad (Nennung)
Ortsindex
- Obergladbach : Dorf (Nennung)
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 050v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21049 (Zugriff am 23.04.2024)