Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 51.

StA Wü, MIB 25 fol. 049v [01]

Datierung: 25. Januar 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die mannigfaltigen Dienste, die Claus Franck, sein Kammerknecht und »lieber Getreuer« ihm geleistet hat, täglich leistet und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade erlaubt er kraft dieser Urkunde, dass Claus (Claß), seine Leibeserben und sein Gesinde in der Stadt Mainz vnder den wollen gewant gaden und in ihren Häusern, wo sie dies innerhalb des Mainzer Burgbanns wollen, mit Ellen-Wolle oder Leinentuch handeln und es zuschneiden dürfen. Sie können sich auch, wenn sie Wolle dafür benötigen, all der Rechte und Freiheiten bedienen, die der erzbischöfliche Amtsvorgänger Siegfried den Mainzer Bürgern in den wollen gewant gaden gegeben hat. Der Erzbischof weist den Kämmerer, den Schultheißen, die Richter des weltlichen Gerichts und den Rat der Stadt Mainz an, Claus und seine Erben bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu lanstein an Sant paulus tag conuersionis ... 1444.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 049v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21047 (Zugriff am 29.03.2024)