Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 048 [02]
Datierung: 17. November 1443
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in deutschen Landen bekennt dass der Komtur und das Deutschordens-Haus zu Mergentheim ihm und seinem Stift jedes Jahr am 11. November (sant Martins tag) 20 Gulden Geld zu geben hat. Diese Gülte haben die Rüdt (Rude) zu Lehen. Nun ist die Gülte dem Cuntz (Contz) Rüdt von Bödigheim (Budickeim) und seinen Erben in einer Teilung zugefallen. Cuntz hat ihm nun mitgeteilt, dass das Deutschordens-Haus ihm die 20 Gulden vom letzten Martinstag bezahlt hat. Der Erzbischof quittiert den Erhalt und kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... Sontag nach sant Mertins tag ... 1443.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Rüdt: Cuntz (Nennung)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
Ortsindex
- Mergentheim : Deutschordenshaus/Kommende (Nennung)
Körperschaften
- Bödigheim : Rüdt von Bödigheim (Nennung)
- Reich : Heiliges Römisches, (in Deutschen Landen) (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 048 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21043 (Zugriff am 30.05.2023)