Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 044v [01]

Datierung: 1. Januar 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Schenk Philipp Herr von Erbach bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, ihn zum Burggrafen und Amtmann in Miltenberg ernannt hat. Die diesbezüglich ausgestellte Urkunde des Erzbischofs ist inseriert.

In dieser Urkunde werden die Pflichten des Amtmannes aufgelistet: Schutzpflicht, Residenzpflicht auf der Burg, Entlohnung der Pförtner (die Bezahlung der Torknechte und Wächter obliegt dem Erzbischof), Wahrnehmung des erzbischöflichen Geleits für die Kaufleute, Vereinnahmung des Geleitsgeldes und Übergabe an den erzbischöflichen Keller, Pflicht zur Abrechnung über seine Tätigkeit, Verantwortung über die militärische Verteidigung des Amtsbereiches sowie seine Gehorsamspflicht gegenüber Dekan und Domkapitel in Zeiten einer Vakanz.

Der Erzbischof zahlt ihm jährlich 300 Gulden in zwei Raten aus den Einnahmen des Zolls bzw. der Kellerei Miltenberg. Der Amtmann hat keinerlei Rechte an den Gefällen, Renten, Zinsen, Frevelgeldern und Bußen im Amt. Er muss den Keller in seiner Amtsausführung unterstützen. Der Erzbischof kann Schenk Philipp jederzeit seines Amtes entsetzen. Philipp darf aber den Posten erst verlassen, wenn ein Amtsnachfolger den Amtseid geleistet und seinen Reversbrief gegeben hat. Sollte er danach noch nachweisliche Ansprüche aus seiner Dienstzeit stellen können, werden ihm diese nach Beurteilung des Hofmeisters, des Marschalls und eines erzbischöflichen Rates erstattet. Philipp hat einen Amtseid geleistet. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Steynheim am heiligen Nuwen Jars tage ... 1444.

Schenk Philipp schwört, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... am heiligen Nuwen Jars tag .... 1444.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 044v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21038 (Zugriff am 18.04.2024)