Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 25.

StA Wü, MIB 25 fol. 036 [01]

Datierung: 18. August 1443

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Pfalzgraf Ludwig bekennt, dass er bezüglich des Streites zwischen den Rittern, Burggrafen, Baumeistern und Burgmannen der Burg Friedberg (ffriedeberg) und dem Bürgermeister, Rat und den Bürgern der Stadt Friedberg, am heutigen Tag geschlichtet hat. Graf Hesse zu Leiningen, sein Hofmeister, die beiden Ritter Frank von Kronberg der ältere und Hans von Sickingen, dann Diether Kemerer und Philipp von Kronberg haben als Fünfergremium, zusammen mit je zwei von beiden Parteien bestimmten Herren die Streitpunkte verhandelt.

Zunächst wird das Procedere zum termingerechten Austausch der Streitpunkte, der Widerrede und Nachrede geregelt. Binnen vier Monaten sind alle Schriften bei Frank von Kronberg dem älteren in dessen Haus zu Hofheim (Houeheim) einzureichen. Es wird dann ein Tag in Mainz einberufen, zu dem beide Parteien mit ihren Leuten erscheinen sollen. Wird keine gütliche Einigung erzielt, wird das Fünfergremium ein verbindliches Urteil fällen, dem die Parteien dann binnen drei Monate nachkommen müssen.

Es folgen weitere Ausführungsbestimmungen, in die auch Reinhart Graf zu Hanau der junge als Überbringer der vereinbarten Vidimus eingebunden ist. Von Seiten der Burg werden die Mitburgmannen Ritter Helfrich von Trohe (Trahe), Rudolf von Cleen und Eberhard Wais von Fauerbach (Weyse von Fuerbach) genannt. Seitens der Stadt erscheinen Paulus Wijßel, Henne von Sachßen und Clas Breidenbach.

Als Klagepunkte der Burgmannen werden genannt: Die Sache des Hert Schilling, die Sache des Schultheißen bzw. der Sitzordnung im Gericht, die Weigerung der Stadt, dem Burggrafen den burger schilling zu bezahlen, die Gefangenschaft des Kessel und dessen Nötigung zum Bündnis, sowie die Angelegenheit von der Buwe wegen.

Als Klagepunkte der Stadt werden genannt: Zusammensetzung des Rates, Geleitsrechte, vffsatze der wyne vnd schancken, Bürgerstrafen, von den Ramen vor der Burge, Gericht und Schultheiß, die Tatsache, dass die Burgmannen ihren bysessen gestatten, vor der Burg Wein auszuschenken und dafür kein Ungeld bezahlen, dass die Burgmannen Fleischbänke vor der Burg errichten sowie vor der Burg und in der Stadt Brot verkaufen, was es vorher nie gegeben hat.
Herzog Ludwig kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... heidelberg am Sontag nach vnser lieben frauwen tag Assumptionis ... 1443.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 036 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21021 (Zugriff am 20.04.2024)