Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 034v [02]

Datierung: 14. September 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Wilhelm Adel von Dottenheim (Tottenheim), seinem »lieben Getreuen« bzw. dessen Erben 800 rheinische Goldgulden, Frankfurter Währung, die dieser ihm bar geliehen hat. Der Erzbischof will das Geld am kommenden Peterstag cathedra []22. Februar] entweder in Tauberbischofsheim, Wertheim oder Mergentheim zurückzahlen. Der Erzbischof stellt als Bürgen seinen Bruder Schenk Otte Herr von Erbach und die Ritter Eberhard von Riedern, seinen Hofmeister, und Zurch von Steten, seinen Amtmann zu Tauberbischofsheim.

Es folgen ausführliche Bestimmungen zum Verfahren bei Zahlungsverzug (Einlager mit 2 Knechten du 2 guten reisigen Pferden in den genannten Städten), Ersatz ausfallender Pferde und Bürgen. Erzbischof und Bürgen, die ihre Bürgschaftsverpflichtungen bestätigen, kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Bischofßheim vff des heiligen Crutz tag Exaltacionis ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 034v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21019 (Zugriff am 28.03.2024)