Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 15.
StA Wü, MIB 25 fol. 032v [01]
Datierung: 8. Juli 1443 [a]
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
In gleicher Weise [a] haben die Städte Seligenstadt und Aschaffenburg mit Einverständnis Erzbischof Dietrichs dem Contze Schyde, Bürger zu Frankfurt, dessen Ehefrau Katherin und deren Söhnen Henne und Clese ein jährliche Gülte in Höhe von 30 Gulden so lange sie leben verschrieben, zahlbar jährlich in zwei gleichen raten am Sonntag Letare und am St. Johannstag, als er enthauptet wurde [29. August], spätestens aber 14 Tage danach.
Die Städte kündigen ihr Siegel an.
- [ohne Datum] [a]
Fußnotenapparat:
[a] Siehe das vorstehende Regest.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Nennung)
- Schyde: Contze (Empfänger)
- Schyde: Henne (Empfänger)
- Schyde: Katherin (Empfänger)
- Schyde: Clese (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Seligenstadt : Stadtverwaltung (Aussteller)
- Aschaffenburg - Stadtverwaltung : Aschaffenburg - Stadtverwaltung (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 032v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21011 (Zugriff am 09.09.2024)