Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 031 [01]
Datierung: 8. Juli 1443
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Bürgermeister, Schöffen, Räte und Bürger der Städte Seligenstadt und Aschaffenburg, Mainzer Bistum, verkaufen mit Einverständnis Erzbischof Dietrichs zum Wohl ihrer Städte, dem Johann Kommenssone, Bürger zu Frankfurt, dessen Ehefrau Agnese und deren Kindern Lucas und Casper, auf Erlebenszeit der Ehefrau und der Kinder, eine Gülte in Höhe von 10 Gulden Geld, Frankfurter Währung, als Gegenleistung für eine Geldsumme, die sie von ihnen erhalten haben.
Es folgen ausführliche Bestimmungen zum Zahlung der Gülte (in Frankfurt), zum Verfahren beim Tod eines Gläubigers, zum Verfahren bei Zahlungsverzug, die Unverbrüchlichkeit der Abmachungen.
Die Städte kündigen ihre Siegel an.
- 1443 vff Sant kilianßtag.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Nennung)
- Kommenssone: Johann (Empfänger)
- Kommenssone: Agnese (Empfänger)
- Kommenssone: Lucas (Empfänger)
- Kommenssone: Casper (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Seligenstadt : Stadtverwaltung (Aussteller)
- Reich : Königtum (Römischer König) (Nennung)
- Rom : Heiliger Stuhl (Nennung)
- Reich : Kaisertum (Römisches Reich) (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadtverwaltung : Aschaffenburg - Stadtverwaltung (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 031 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21010 (Zugriff am 31.05.2023)