Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 027 [01]

Datierung: 10. August 1443

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet der Frau Eben, Witwe des Hartman Beyer von Boppard (Boparthen), und deren Erben 1.000 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, die diese ihm bar zu Nutzen des Stiftes geliehen hat.

Solange das Geld nicht zurückgezahlt ist, zahlt der Erzbischof ihr jedes Jahr am St. Jorgentag [23. April] 50 Gulden als Gülte aus seinen Kammergeldern (vß vnser Camern).

Es folgen Bestimmungen zur Lösung der Schuld durch die Witwe, die den Wunsch ein Jahr zuvor ankündigen muss. Dann werden die Pflichten der Bürgen beschrieben, die Einlager (leistunge) in Worms oder Oppenheim leisten, indem sie einen Knecht und ein leistungsfähiges Pferd in eine dortige öffentliche Herberge entsenden. Ausfallende Pferde und verhinderte Bürgen müssen ersetzt werden.

Erzbischof Dietrich sagt zu, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und seine Bürgen schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an.

Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen an Eides statt, gute Bürgen zu sein. Sie kündigen ihre Siegel an. Als Bürgen werden genannt die Schenken Hans und Philipp Herren von Erbach, Hans Schelme von Bergen und Konrad Krieg (Kriegk).

- ... geben ... an Sant Laurencien tag ...1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 027 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20424 (Zugriff am 18.04.2024)