Mainzer Ingrossaturbücher Band 52
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StA Wü, MIB 52 fol. 018
Datierung: 17. Oktober 1515
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
MIB 52 fol. 18-18v
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht bezieht sich auf den Burgfrieden, den seinerzeit Abt Johann von Fulda und Landgraf Wilhelm [dem mittleren] von Hessen errichtet haben.
Da auch ein neuer Abt den Burgfrieden beschwören muss, hat Erzbischof Albrecht seinen Marschall und Rat Frowin von Hutten ermächtigt, in seinem Namen den neuen Abt Hermann von Fulda und Hersfeld diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen.
Gegeben am Mittwoch nach St. Gallentag 1515.
Vollregest:
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz/Erzbischof: Albrecht [1514-1545] (Aussteller)
- Fulda/Abt: Johann II. [1472-1513] (Nennung)
- Hessen: Wilhelm von (Nennung)
- Hutten: Frowin von (Nennung)
Körperschaften
- Mainz - Rat (eb.) : Mainz - Rat (eb.) (Nennung)
- Mainz - Marschälle : Mainz - Marschälle (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 52 fol. 018, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23029 (Zugriff am 15.01.2026)