Mainzer Ingrossaturbücher Band 52
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StA Wü, MIB 52 fol. 001 [01]
Datierung: 2. Januar 1515
Erzbischof Albrecht erlaubt Wolff von Than, 500 Gulden auf dem Zehnt Nußdorf, mainzisches Lehen, für vier Jahren zu verleihen.
StA Wü, MIB 52 fol. 001 [02]
Datierung: 14. Februar 1515
Erzbischof Albrecht erlaubt Philipp Echter von Mespelbrunn, seine Ehefrau Elisabeth geb. Gräfin von Werdenberg auf mainzischen Lehensstücken zu bewittumen.
StA Wü, MIB 52 fol. 001v
Datierung: 24. Februar 1515
Graf Eberhard von Königstein gestattet als Statthalter des Erzbischofs Albrecht der Gemeinde Seligenstadt zur Bezahlung der Landsteuer dem Johann Gast, Pfarrer zum Hayn, eine Leibgedingsgülte zu...
StA Wü, MIB 52 fol. 002
Datierung: 2. März 1515
Bewilligung des Domkapitels zu Mainz bezüglich der Landsteuer.
StA Wü, MIB 52 fol. 002v [02]
Datierung: 10. März 1515
Erzbischof Albrecht gestattet seinem Amtmann zu Krautheim Contz von Dottenheim, seine nicht erbfähigen Kinder am Schloss zu Ober-Schüpf solange zu beweisen, bis sie von seinen Lehenserben ausbezahlt...
StA Wü, MIB 52 fol. 003v [01]
Datierung: 25. April 1515
Erzbischof Albrecht erlaubt dem Grafen Philip zu Hanau, dem Frauenkloster Dalheim eine Gülte am Zoll Ehrenfels auf Wiederkauf zu verkaufen.
StA Wü, MIB 52 fol. 003v [02]
Datierung: 25. August 1515
Erzbischof Albrecht erlaubt als Lehnsherr seinem Schultheißen zu Heiligenstadt Hans Bodunge, seine Ehefrau auf mainzischen Lehengütern lebenslang zu bewittumen.
StA Wü, MIB 52 fol. 004
Datierung: 6. November 1515
Erzbischof Albrecht erlaubt dem Georg von Brandenburg, seine Eehfrau auf mainzischen Lehengütern zu bewittumen.