Mainzer Regesten aus dem IGL (1421-1500)

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IGL, MzUrkunden 1450 Urk. 01

Datierung: 13. Februar 1450

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Vollregest:

Johann Friedberg (Frideberg), Vikar des Altars St. Andree im Stift Mariengreden (unser lieben frauwen off den greden), zeigt an, dass ihm Beyn von Nieder-Ramstadt (Niddernramstadt), in Darmstadt wohnhaft, dessen Ehefrau Anna, Tochter des verstorbenen Peters von Ruppershoffen, Hamman Scherer von Wallerstädten (Waldersteten), Schwiegersohn des verstorbenen Henne Richartz und ihre Erben, jedes Jahr 18 Malter Weizen, Speyerer Maß, gute trockene Frucht, auf ihre Kosten und ihren Schaden zwischen den beiden Frauentagen (15.August und 8. September) in sein Haus zu Mainz liefern müssen. Kein Anlass darf sie daran hindern.

Die Frucht stammt von Äckern in den Dorfgemarkungen Gerau (Gerauwe) und Geinsheim (Gynßheim). Das Gut wird auf 60 Morgen erachtet: Zunächst 18 Morgen das gruße stucke, stößt auf das myrsch neben Buerhen von Steden, dann 8 Morgen an der Gerauwer lache, stößt an die 18 Morgen, dann 5 Morgen, die stoßen auf das mersch neben dem Herrn von Katzenelnbogen, dann 8 Morgen neben "Gerauwer lachen, stößt auf die hitzen seyme, dann 9 Morgen neben den Erben des Rodemaß sowie 6 Morgen jm loch neben der geyßhemer lachen, die Johann Friedberg ihnen mit Wissen und Willen des Dekans Jakob und des Kapitels des Mariengredenstifts für die kommenden 50 Jahre übergibt. Sie sollen das Gut schützen und in gutem Bau und Besserung halten, wie es üblich ist. Sie müssen misten, dürfen keinen Mist weggeben und kein Stroh verkaufen.

Kraft dieser Urkunde werden Unterpfänder in der Gemarkung des Dorfes Berkach (Birkoch) gesetzt. Als Anrainer werden Henchin Lamprecht von Dornheym und die Kinder des Metzen genannt. Als Örtlichkeiten werden uff den sehe, der ecken sehe und der sleffwege erwähnt.

Geraten Beyn und die Seinen in Lieferverzug, können die Gläubiger die Unterpfänder gerichtlich (in der vorgeschriebenen Weise) in Anspruch nehmen.

Nach Ablauf der 50 Jahre endet die Verleihung. Sollten Beyn und die Seinen die Güter behalten wollen, muss das mit dem Vikar (zu den genannten Bedingungen neu) verhandelt werden. Die Beteiligten wollen alles unverbrüchlich halten.
Dekan und Stift Mariengreden kündigen ihr Siegel an.

- ... geben ... 1450 off sant valentins abent etc. des heyligen Merteles.

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Zitierhinweis:

IGL, MzUrkunden 1450 Urk. 01, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21372 (Zugriff am 23.04.2024)