Mainzer Regesten aus dem IGL (1421-1500)

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IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 06

Datierung: 9. August 1448

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: IGL MzUrkunden

Weitere Überlieferung:

  • StAD, Urkk. Rheinhessen: Mainz, Stadt; Kopie: Urkundensammlung im Institut für Geschichtliche Landeskunde IGL

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Guldenschaff, Dekan zu St. Stephan zu Mainz überlässt der Else von Oppenheim, Äbtissin zu St. Agnes, eine Mark Ewiggeld.

Vollregest:

Johann Guldenschaff, Dekan zu St. Stephan zu Mainz, erscheint vor Johann Grans, weltlichem Richter zu Mainz. Er überlässt (vergift und offgegeben) durch die Hand seines Mompars Johannis Ortenberg, eines ledigen Gesellen, für sich und seine Erben, der Else von Oppenheim, Äbtissin zu St. Agnes, den dortigen Nonnen und allen deren Nachkommen, eine Mark Ewiggeld, nämlich 30 Schilling Heller.

Diese stammen von dem Zehnten eines Morgens, der der smale morge genannt wird. Dieser liegt bei dem Morgen, der der fogelsang genannt wird. Die Mark kommt auch von zwei Morgen, genannt in dem bruele oder in den letten und von drei Ackerstücken, einen Morgen groß, die Wiese waren. Diese Stücke liegen beim (zuschen) Stadtgraben (Stette graben), reichen oben an den Garten von Henne Malkus, der vormals Rubelins zum Nussbaum (Noszbaum) gehörte. 6 Schillinge Heller kommen aus einem strengel Wiese beim ruppels wege, die einmal Herrn Konig gehörte. Sie ist zehntfrei. Den Zehnten hat vorzeiten Grede zur Laden von Gredichin, der Schwester des verstorbenen Henne Ebersheim (Ebberszheim), und ihren Kindern für die erwähnte 1 Mark Geld gekauft, mit den genannten Wiesen und Äckern.

Er übergibt den Klosterfrauen auch die Gültbriefe und Bannbriefe bezüglich der Mark Geld. Sie können gemäß diesen Briefen über alles wie Eigengut verfügen. Die Mark geht jedes Jahr am Martinstag [11. November] ein, spätestens einen Monat danach.

Dekan Johann Guldenschaff hat durch die Hand seines Mompars Ortenberg gebürgt, diese Vergabung unverbrüchlich zu halten. Anwesend war Liebichin Guldenschaff, Schwester des Johann. Sie hat sich auch im Namen ihrer Erben mit vorstehender Vergabung einverstanden erklärt. Der ebenfalls anwesende Bartholomeus Selle, Zinsmeister von St. Agnes, hat das Gut zur Verwaltung angenommen. Liebichin und ihrem Ehemann wird ein ewiges Jahrzeitgedächtnis in St. Agnes gewährt. Anwesend waren der Schneider Hans Spieß (Spysz) und Schuhmacher Hans Reyne.

- Geschehen ...1448 of den nehisten donerstag nach sant Bonifatientag des heiligen bischofs. [13. Juni 1448]
Alles ist eidlich verbürgt vor Herrn Volprecht von Dersch (Dersz), Kämmerer zu Mainz. Anwesend waren Schultheiß Konrad (Conrat) Billung, Richter Heinrich Bocke, Richter Clas (Clasz) Schenckenberg, Fürsprecher und Büttel.
- Publicatum [1448] feria sexta proxima post diem beati Cyriaci. [9. August 1448]

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Zitierhinweis:

IGL, MzUrkunden 1448 Urk. 06, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14605 (Zugriff am 20.04.2024)