Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 326 [01]

Datierung: 14. Oktober 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Contz Landschade von Steinach bekennt mit diesem Brief, dass der Ritter Contz von Rosenberg, sein »Vetter«, ihm sein Viertel an Schloss Schadeck bei Steinach am Neckar mitsamt dem Wald und der Gülte zu Amorbach verpfändet hat. Die Urkunde des Ritters Contz ist inseriert.

Der Rosenberger erlaubt dem Pfandnehmer, sich des Pfandes zu gebrauchen, sich daraus zu allen Nöten zu behelfen, nicht aber gegen den Aussteller selbst.Von der Gülte in Amorbach steht die Hälfte dem Rosenberger zu. Der Landschade soll von seiner Hälfte einen Knecht in Schadeck anstellen, der das Schloss versorgt und den Wald behütet. Brennholz für Schadeck darf dem Wald entnommen werden. Ritter Konrad von Rosenberg, Contz' »Vetter«, besitzt ein Drittel an Schadeck. Es folgen weitere übliche Bestimmungen (Öffnung für den Aussteller, Verbot der Weiterverpfändung, Modalitäten einer Lösung des Pfandes). Contz von Rosenberg kündigt sein Siegel an. - ... geben ... an Sand Burckharts tag ... 1444.

Contz Landschad verspricht vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an. - ... geben ... im Jahr und auf dem Tag, wie es oben steht.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 326 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20312 (Zugriff am 28.03.2024)