Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 551.

StA Wü, MIB 24 fol. 323v [01]

Datierung: 14. Januar 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die Hans Kile, sein Diener und »lieber Getreuer« ihm und dem Mainzer Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Aus besonderer Gnade und Gunst hat er mit Einverständnis des Domdekans und Domkapitels dem Hans und seiner Ehefrau Metze (Mecze) bzw. ihren Leibeserben kraft dieser Urkunde den erzbischöflichen Hof zu Schöllkrippen (Schilkruppen) mit allem Zubehör als Erblehen geliehen. Der Erzbischof hatte den Hof von Fritze von Erlenbach gekauft.

Hans hat einen Lehnseid geleistet. Er will treu, hold und gehorsam sein, das Lehen nutzen und schützen, wie Erblehensrecht, Herkommen und Gewohnheit dies besagen.

Nach Hans' Tod übernimmt Metze das Lehen solange sie unverheiratet bleibt. Sollte sie heiraten oder beide Eheleute versterben und Leibeserben hinterlassen, erbt zunächst der älteste männliche Leibeserbe. Hinterlassen die Eheleute keine männlichen Leibeserben, erbt die älteste Tochter. Heiratet sie, geht das Erblehen auf ihren Mann über, der dann den Lehnseid für sie leistet. Hinterlassen die Eheleute keinerlei Leibeserben, fällt das Lehen an Mainz zurück.

Der Hof ist von Steuern wie Geschoss, Bede aber auch von Atzung, Frondiensten oder anderen Beschwerungen gefreit.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- ... geben ... zu Eltuil am Montage nach dem achtzehenden tage ... 1443.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 323v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20309 (Zugriff am 20.04.2024)