Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 300 [01]

Datierung: 16. Juli 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Kopfregest:

Erzbischof Dietrich schreibt an die Hermann Riedesel, Sittich von Berlepsch, Philipp von Kronberg und Hans von Erlenbach, seinen Viztum in Aschaffenburg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schreibt an die Ritter Hermann Riedesel, Sittich (Siedetig) von Berlepsch (Berleibschen) und Philipp von Kronberg sowie Hans von Erlenbach, seinen Viztum in Aschaffenburg. Er teilt ihnen als Schiedsleuten seine Forderungen mit, die er an Reinhard von Dalwigk den älteren und Friedrich von Hertingshausen erhebt.

Schloss und Stadt Naumburg (Nuwemburg) in Hessen sind mainzisches Eigen, die Erzbischof Heinrich seinerzeit dem Grafen Otto (Otte) von Waldeck und seinen Erben als Pfand überlassen hatte, danach Erzbischof Gerlach dem Ritter Tile von Elben und seinen Erben, und danach Erzbischof Adolf dem Friedrich und dessen Söhnen Hermann und Otte von Hertingshausen. Erzbischof Johann hatte sich mit denen von Hertingshausen darauf geeinigt, dass sie den Berg Wedelberg gemäß einer schriftlichen Absprache bebauen. Nachdem nun außer dem jungen Friedrich alle Hertingshausen verstorben sind, ist Reinhard von Dalwigk als Mompar und Vormund bestellt worden. Erzbischof Konrad hatte Reinhard zum Amtmann auf Naumburg und Weidelsburg ernannt. Darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Nun haben Reinhard und Friedrich Naumburg, Weidelsburg und auch die Schauenburg (Schauwenburg), Reinhards mainzisches Lehen, entfremdet und damit dem Land Schaden zugefügt. Einwendungen gegen sein Verhalten habe Reinhard nicht beachtet und gelten lassen. Er, Erzbischof Dietrich, habe sich mit Landgraf Ludwig von Hessen zusammengetan, um Naumburg und Weidelsburg zurückzuerhalten.

Im Folgenden listet der Erzbischof die Streitpunkte in ausführlicher Form auf.

1. Beeinträchtigungen im Bereich des Amtes Naumburg und Weidelsburg.

2. tödliche Bedrohung (gejaget vnd vnderstanden ... sins libes vnd lebendes zu entweldigen) des Priesters Johann Bodicker, Pfarrer in Naumburg, auf dem Naumburger Pfarrhof, Wegnahme von 12 Gulden, Bedrohung des Vaters des Priesters in seinem Haus in Naumburg, Verklagung des Vaters und der Stiefmutter des Priesters vor das Heimliche Gericht [Freienhagen?] anstatt vor das erzbischöfliche Gericht in Naumburg

3. Mutwillige Verletzung des Heinrich von Lon, Bürgermeisters in Naumburg, auf der Burg.

4. Verschleppung und mutwillige Verletzung des Tiele Herden, Bürgers zu Naumburg.

5. Verbot gegenüber Gunther von Melen, Henne von Kaufungen vor das Gericht in Naumburg zu ziehen, verbunden mit der Drohung, ihn in einen Sack zu stecken und zu ertränken.

6. Gewaltsame Wegnahme von Gütern des Johann More, Bürgers in Naumburg, vor der Naumburg. Der entstandene Schaden wird von Johann auf ca. 300 Gulden geschätzt. Der Sachverhalt verstößt gegen eine Vereinbarung, die Erzbischof Konrad zu Friedberg (Friedberg) getroffen hatte. Er hatte Johann More zudem 7 Jahre lang widerrechtlich gefangen gehalten.

7. Erzwungene Gefangennahme des Bürgers Johann.

8. Vertreibung des Bürgers Johannes Schroder, Eidam des Morchin, aus Naumburg.

9. Reinhard hat das Kloster Höhnscheid (Hönschiedt) unterhalb Weidelsburg so geschädigt, dass die Nonnen ihre Habe, Messgewänder und Kelche veräußern mussten.

10. Ritter Ott Hundt (Hunte) hatte ein Viertel des Zehnten im Feld zu Weidelsburg dem Pfarrer und Altaristen zu Naumburg als Seelgerät und Testament übergeben. Reinhard hat sich dessen einfach bemächtigt.

Es folgen ausführliche Beschuldigungen, Erwiderungen und Beweisführungen der streitenden Parteien. Genannt werden dabei strittige Kornlieferungen (hessisches Maß) auf dem Vorwerk Altenbrunslar (Brunßlar), das Schloss Schauenburg, das Dorf Elmshagen (Elmeßhayn) und die Wüstung zu Niedernhausen (Nidernhusen) (fol. 303v).

Erwähnt wird auch, dass Reinhard den Erzbischof als einen vntogelichen besen mentschen vff bappier mit eyner Suwe hat laßen malen vff die forme das wir vnser Siegel derselben Suwe an die stat die da zuchtiger ist zu swigen dann zu melden hangen vnd trucken sollten (fol. 304)

Dann werden genannt: Burg und Stadt Wildungen, Stadt Fritzlar (fol. 304v), das Kloster in Fritzlar, das Dorf Berningshausen (Beringhusen), Johannes (Johann) von Rengelrode (Rengelderode), Provisor in Erfurt, Johann von Allenblumen, Doktor der geistlichen Rechte, der Viztum und der Schultheiß in Erfurt, Hans und Albrecht Waldenrode (aus Erfurt) (fol., 305), Hermann von Hertingshausen und Bertold von Hertingshausen, Vater des genannten Friedrich, Graf Heinrich von Waldeck sowie mehrfach rheinische Gulden und römische Kaiser und Könige (fol. 306). Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg am dinstag nach divisionem apostolorum ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 300 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20305 (Zugriff am 29.03.2024)