Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 296 [02]

Datierung: 10. Februar 1396

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Arnolt Diemar von Reifenberg (Riffemberg) und Ehefrau Cristin bestätigen, dass sie oder ihre Erben 28 Gulden als Jahresgülte dem Wilhelm von Scharfenstein, wohnhaft zu Hattenheim, myne Arnolt vorgenannt feder, jährlich am heiligen Christtag [25. Dezember] geben müssen. Sollten Diemar und Cristin in Zahlungsverzug geraten, soll die Schuld bis zum folgenden Frauentag Kerzweihe [2. Februar] zinslos stehen bleiben.

Als Sicherheit stellen Diemar und Cristin Unterpfänder, namentlich die Güter, die er von seinem Ahn (furher) Johann von Schönberg (Schonemberg) von Seiten seiner Ehefrau als Erbe hat. Diese Güter liegen im Dorf und in der Gemarkung von Heidesheim (Heiseßheim). Die Güter, die er von Else, der Witwe des Wilhelm von Scharfenstein, erwartet, hat ihm sein Schwager aufgegeben. Nach dem Frauentag Kerzweihe kann Wilhelm die Pfänder wie es üblich ist in Anspruch nehmen. Ritter Arnolt kann die Gülte mit Zahlung von 280 Gulden auslösen.

Vorstehende Abmachungen wurden vor dem Gericht Heidesheim getroffen, vor Schultheiß Conczchin, Sohn der Irmel, Heintz Rudolff usw. Schöffe.
Arnolt kündigt sein Siegel an.

- ... datum ... 1396 feria quinta ante dominicam Esto michi.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 296 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20150 (Zugriff am 28.03.2024)