Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 295 [01]

Datierung: 12. Juni 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass Graf Ruprecht von Virneburg und die Junggrafen und Brüder Ruprecht und Wilhelm, Enkel des Grafen, ihm und dem Mainzer Stift ihre Hälfte an Burg und Stadt Pfeddersheim (Pfederßheim) samt Zubehör auf Wiederkauf verkauft haben. Dazu wurde eine Urkunde ausgestellt, die nachstehend inseriert ist.

Darin bekennen die Virneburger, dass Burg und Stadt Pfeddersheim vorzeiten der Herrschaft Falkenstein-Münzenberg (falckenstein vnd Myntzemberg) vom heiligen römischen Reich versetzt war, was dann als Erbe an das Haus Virneburg gefallen war. Jetzt erhält das Mainzer Erzstift das Pfand mit allen Menschen, Gütern und Rechten. Der Mainzer Erzbischof zahlt dafür 3.000 rheinische Gulden. Es folgen übliche Kaufbestimmungen, wie die Pflicht der Einwohner, dem Pfandnehmer zu huldigen und Bestimmungen zu einem möglichen Wiederkauf (einmonatige Kündigungsfrist, Zahlung an der Münze in Worms oder Bingen).
Graf Ruprecht der ältere hatte 1.000 Gulden von Jeckel von Mainz und dessen Ehefrau Agnese, beide Bürger zu Worms, geliehen und ihnen dafür eine Jahresgülte in Höhe von 50 Gulden aus den Einkünften Pfeddersheims zugesagt. Will der Erzbischof diese Gülte mitsamt den 1.000 Gulden ablösen, kann er dies tun und die Pfandschaftssumme erhöht sich auf 4.000 Gulden. Der Pfeddersheimer Burgfrieden bleibt von diesen Dingen unberührt. Eventuelle Baukosten des Erzbischofs werden bei der Lösung verrechnet. Die Virneburger sichern zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigen ihre Siegel an. - ... geben ... Mitwoch nach dem heiligen Pfingstage ... 1443.

Erzbischof Dietrich sichert zu, nach schriftlicher Ansage einen Monat vorher eine Lösung zuzulassen und alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Mitwochen nach dem heiligen pfingstage ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 295 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20146 (Zugriff am 24.04.2024)