Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 292 [03]

Datierung: 7. April 1443

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 24 fol. 292. Siehe die Urkunde Eb. Dietrichs in MIB 59 fol. 15.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hans von Hutten bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr»« ihm und seinen Erben das Stiftsschloss Jossa (Jassa) samt Zubehör für 1.500 rheinische Gulden verpfändet hat.

Vollregest:

In der inserierten erzbischöflichen Urkunde wird festgelegt, dass Hans das Schloss für den Erzbischof von den Rittern Balthasar und Sigmond von Thüngen an sich gelöst hat. Hans darf das Pfandes nutznießen. Es folgen Bestimmungen zur Lösung des Schlosses durch den Erzbischof (vierteljährige schriftliche Ankündigungsfrist, Zahlungsort Gelnhausen (Geilnhusen), Frankfurt oder Kronberg und zum Schadensersatz. Das Pfandschloss ist Offenhaus des Mainzers. Hans soll am Schloss 150 Gulden unter Hinzuziehung des Aschaffenburger Viztums oder Kellers verbauen. Das Baugeld wird auf die Pfandsumme geschlagen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an. - ... geben ... zu Aschaffemburg am Sontag ... Judica ... 1443.

Hans von Hutten gelobt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und Jossa nach bestem Vermögen zu schützen und zu schirmen.
Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Sontag ... Judica ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 292 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20142 (Zugriff am 28.03.2024)