Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 287 [01]

Datierung: 4. Mai 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Pfalzgraf Ludwig lässt das Schiedsgerichtsverfahren festlegen, das zwischen Erzbischof Dietrich auf der einen und Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Mainz auf der anderen Seite in Worms stattfinden soll. Bei der Festlegung der Verfahrensdetails und Terminfestlegungen wird Graf Philipp von Katzelnbogen als Obmann genannt. Genannt werden auch die Stadt Mainz, die Stadt Aschaffenburg, die Kellerei Aschaffenburg, das Schloss Darmstadt als Zieladresse von bestimmten Briefschaften und deutsch als Urkundensprache.

Herzog Ludwig kündigt sein Siegel an. Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in Germanien und in deutschen Landen gibt sein Einverständnis zum Schiedsgerichtsverfahren und kündigt sein Siegel an. Dekan und Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an. Die Stadt Mainz kündigt das große Siegel an.

- ... geben ... zu Worms vff Sampstag nach des heiligen Cruczs tag jnventionis ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 287 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20137 (Zugriff am 28.03.2024)