Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 279 [01]

Datierung: 22. März 1443

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Amtmannbrief des Henne von Bellersheim (Belderßheim) für Höchst.

In der inserierten Urkunde Erzbischof Dietrichs werden die üblichen Pflichten eines Amtmannes aufgezählt: Schutz und Verteidigung der Amtsbewohner, Residenzpflicht in Höchst, Unterhaltung von 5 reisigen Pferden, vier davon gewappnet, Gehorsamspflicht gegenüber Dekan und Domkapitel in Zeiten einer Vakanz. Der Erzbischof zahlt ihm 200 rheinische Gulden, 100 am Martinstag [11. November], den Rest Ende des Jahres. Dazu erhält er genügend Stroh für die Pferde, der Mist steht dem Erzbischof zu. Das Amtsjahr beginnt und endet am Palmtag. Geldeinkünfte im Amt stehen nicht ihm, sondern dem Zollschreiber zu. Henne muss diesem bei der Einziehung helfen. Der Erzbischof kann seinen Amtmann jederzeit seines Amtes entsetzen, er soll das Amt aber erst dann dem Nachfolger übergeben, wenn dieser den Amtseid geschworen hat. Ausstehende Gelder und Auslagen werden ihm anteilmäßig ersetzt. Streitigkeiten darüber werden vom Hofmeister, vom Marschalk und einem Ratsmitglied geschlichtet. Henne hat einen Eid geschworen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Aschaffenburg am ffritag nach Reminiscere ...1443.

Henne gelobt, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... fritag nach Reminiscere ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 279 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20129 (Zugriff am 28.03.2024)