Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 266v [01]
Datierung: 18. Mai 1442
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Vollregest:
Wiprecht Rüdt (Rude) von Bödigheim (Bodickeim) bekennt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihm jedes Jahr am Martinstag [11. November] gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde 200 Gulden als Gülte und Amtsgeld zu Buchen (Buchenn) zu geben hat. Der Erzbischof hat ihm heute die seit dem vergangenen Martinstag noch ausstehenden 200 Gulden entrichtet. Damit ist Wiprechts Forderung Genüge getan. Wiprecht kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... vff fritag vor dem heiligen pfingstage ... 1442.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Rüdt: Wiprecht (Aussteller)
Körperschaften
- Bödigheim : Rüdt von Bödigheim (Nennung)
- Buchen [Odenwald] : Amt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 266v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20026 (Zugriff am 29.03.2024)