Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 495.

StA Wü, MIB 24 fol. 263v [01]

Datierung: 18. Januar 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Konrad von Frankenstein (Franckenstein), Burggrafen auf der Starkenburg, und dessen Ehefrau Margarethe bzw. deren Erben 2.000 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, die sie ihm bar zum Nutzen des Stiftes geliehen haben.. Der Erzbischof zahlt, so lange die Schuld aussteht, jährlich am Peterstag [1. August] für geliehene 20 Gulden 1 Gulden, also 100 Gulden, aus der Kellerei Heppenheim als Gülte. Er gebietet seinem Keller Mertin von Obrigheim (Oberkeim), die 100 Gulden jeweils auszuzahlen. Ritter Konrad darf die Schuld, so lange er Burggraf ist, nicht zurückfordern. Danach muss er einen Lösungswunsch ein Vierteljahr vorher ankündigen. Die Hauptschuld und die anteilige Jahresgülte ist dann unverzüglich zu zahlen.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof Bürgen: Schenk Otte (Ott) von Erbach, Konrad Herr zu Bickenbach, Hans Schelm von Bergen, Frank von Kronberg der junge, Adam Kemerer und Rudolf Krieg von Altheim. Es folgen die üblichen ausführlichen Bestimmungen hinsichtlich eines Einlagers (in Frankenstein oder Oppenheim), einer Ersatzpflicht für ausfallende Bürgen (binnen 14 Tagen), Knechte und Pferde (unverzüglich).

Der Erzbischof sichert zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.

Die Bürgen sichern zu, ihren Bürgschaftspflichten nachzukommen und kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Ernfelden am donerstag sant Anthonientag 1443.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 263v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20021 (Zugriff am 29.03.2024)