Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 260v [01]

Datierung: 29. Oktober 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Die Brüder Hert und Henchin Spengler (Spengeler), Bürger in Aschaffenburg, bestätigen, dass Erzbischof Dietrich, ihr »gnädiger lieber Herr« ihnen und ihren Erben aus besonderer Gnade die Eigen- und Erbgüter, liegende und fahrende Habe, Geld und anderes, alles Hinterlassenschaft des verstorbenen Hans Koch, die dem Erzbischof vom Aschaffenburger Gericht zugesprochen worden ist, überantwortet hat. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Sie wollen dem Erzbischof bzw. dem Keller in Aschaffenburg 80 rheinische Gulden zu den kommenden vier Fronfasten bezahlen. Sie sagen zu, zu ihren Lebzeiten die erzbischöflichen Lande ohne erzbischöfliche Einwilligung nicht zu verlassen.

Sie verzichten auch für immer auf alle Forderungen bezüglich ihrer Gefangenschaft, namentlich gegenüber Ludwig Reinhelt, Keller zu Aschaffenburg.

Sie schwören einen persönlichen Eid und geloben, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.

Sie bitten, da sie siegelkarent sind, den Junker Hans von Erlenbach, derzeit Viztum in Aschaffenburg, für sie sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was Hans zusagt, solange es für ihn unschädlich ist.

- ... geben ... Montag nach Sant Symon vnd Jude tag ... 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 260v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20018 (Zugriff am 18.04.2024)