Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 253v [02]

Datierung: 4. Dezember 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Jakob von Trier antwortet Erzbischof Dietrich. Bezüglich der 120 Fuder Wein, die er den Rhein hinab habe führen lassen, habe er die mainzischen Zollschreiber (die uwern) unterrichten lassen, dass der Wein Eigengewächs sei und keine Fremdweine mitgeschickt worden seien. Diesen Auftrag habe er seinem Rentmeister gegeben, der die Verschickung des Weins für den Eigengebrauch des trierischen Hofes veranlassat hatte. Der Rentmeister habe versichert, keine anderen Weine transportiert zu haben. Sollte gegen seinen, Jakobs, Befehl gehandelt worden sein, sei ihm solichs nit lieb. Die angekündigten 100 Zollfuder mainzischen Weins will er gerne wie gewünscht zollfrei passieren lassen.

- Geben zu Cappellen vff Sant Barbaren tag ... 1442.

Litteram originalem habet scriptor theloneij jn Ernfels.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 253v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20006 (Zugriff am 20.04.2024)