Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 251 [01]

Datierung: 5. Januar 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, seinem »lieben Getreuen« Heinrich von Gudenberg (Gudemberg) und dessen Ehefrau Alheide bzw. deren Erben 1.000 oberländische gute rheinische Goldgulden, wie sie in Hessen gültig sind, schuldig zu sein. Er hatte das Geld von ihnen zum Wohl seines Stiftes geliehen. Erzbischof Dietrich will das Geld kommende Pfingsten zurückzahlen.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof selbstschuldnerische Bürgen. Hermann Spiegel [von Desenberg], Amtmann auf Schöneberg (Schonemberg), Heinrich Spiegel von (zum) Desenberg, Otte (Ott) von der Malsburg (Malsberg), Herbolt und Friedrich (Ffriderich) von Amelunxen (Amelungessen), Johann von Cassel, Bürgermeister zu Geismar (Geyßmar), Gerwig Meyse, Bürger in Geismar.

Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten. Sollte Erzbischof Dietrich säumig werden, wollen sie die 1.000 Gulden bezahlen oder binnen 8 Tagen zum Einlager in Warburg (Warberg) einreiten, jeder mit zwei reisigen Pferden und einem Knecht.

Es folgen die üblichen Bestimmungen eines Einlagers (Ersatz ausfallender Pferde, Gestellung eines Nachfolgers beim Wegfall eines Sachwalden binnen 14 Tagen, Eidesleistung mit vffgerackten liplichen fingern gestabtes eydes ... zu den heiligen).

Die Bürgen, ausgenommen Gerwig Meyse, kündigen ihre Siegel an, für Gerwig siegelt der Bürgermeister.

- ... geben ... zu Heppenheim an der heiligen drier konigen abent ...1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 251 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20001 (Zugriff am 29.03.2024)