Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 243 [01]

Datierung: 8. Oktober 1442

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Neubesetzung des Richteramtes in Mainz.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er dem Johannes Reinbolt kraft dieser Urkunde das erzbischöfliche Richteramt zu Mainz überantwortet hat. Es war von Jakob Fust ledig gefallen. Johannes soll dem Gericht vorstehen und das Richteramt so lange er lebt mit allen Rechten, Ehren, Würden, Nutzungen, Gefällen und Gewohnheiten innehaben, wie dies altes Herkommen ist. Der Erzbischof verspricht auch im Namen seiner Amtsnachfolger und seines Stiftes Reinbolt in seinem Richteramt zu schützen und zu schirmen. Johannes darf das Richteramt ohne erzbischöfliches Einverständnis nicht veräußern oder in andere Hände geben. Er muss das Amt nach bestem Vermögen in Ehre und Würde halten. Dies hat Johannes gelobt und geschworen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Wiesbaden am Montag nach Francisci ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 243 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18573 (Zugriff am 24.04.2024)