Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 221 [01]

Datierung: 25. Juli 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Notwendige Bauarbeiten an Schloss Lichtenburg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Graf Georg (Jorge) von Henneberg das erzbischöfliche und erzstiftische Schloss Lichtenburg (Lichtemberg) und den erzbischöflichen Teil von Burg und Stadt Salzungen (Saltzungen) gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunden vom Stift als Pfand innehat.

Graf Georg hatte nun mitgeteilt, das Schloss Lichtenberg an Türmen und anderem baufällig (etwas vast büwesig) sei und gebeten, die Schäden zu begutachten und zu entscheiden, welche Summe zur Behebung der Schäden verbaut werden soll. Der Erzbischof hatte den Aschaffenburger Viztum Hans von Erlenbach (Erlebach) damit beauftragt. Der Erzbischof erlaubt nun, da die Schäden als nicht so gravierend angesehen werden, dem Grafen Jorge 200 rheinische Gulden an dem mittelsten thorn in der Burg an dem Thorn uber der phorten bynnen dem rechten Sloß vnd an andern notdurftigen sachen zu verbauen. Die Bausumme wird auf die Hauptsumme geschlagen und bei Lösung des Pfandes erstattet.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... franckfurt an Sant Jacobs tag ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 221 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18149 (Zugriff am 23.04.2024)