Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 219v [01]
Datierung: 8. Juni 1442
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Vollregest:
Ludwig Doring bestätigt, dass zu Lebzeiten Erzbischof Konrad dem mittlerweile ebenfalls verstorbenen Heidenreich (Heydenrich) von Dernbach und dessen Ehefrau Else bzw. deren Erben 770 Gulden schuldig gewesen ist. Der Erzbischof hatet ihm dafür eine jährliche Gültze in Höhe von 77 Gulden angewiesen. Bürge war damals u.a. der Ritter Adolf (Adolff) Rau (Ruwen, Rüwen) [von Holzhausen]. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden. Da Ritter Adolf verstorben ist, muss Erzbischof Dietrich der Witwe Else einen anderen Bürgen setzen. Erzbischof Dietrich hat nun ihn gebeten, als Bürge nachzufolgen. Dies sagt er zu und leistet den entsprechenden Eid.
Ludwig kündigt sein Siegel an.
- ... geben ...frijtag nach sant Bonifacius tag ...1442.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Doring: Ludwig (Aussteller)
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Nennung)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Dernbach: Heidenreich von (Nennung)
- Dernbach: Else von (Nennung)
- Rau von Holzhausen: Adolf (Nennung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 219v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18144 (Zugriff am 09.09.2024)