Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 218v [01]

Datierung: 17. Mai 1442

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Lösung und Verpfändung der Burg Alzenau.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Konrad zu Lebzeiten das Stiftsschloss Alzenau (Alzenahe) dem Eckart von Fischborn für 1.000 Gulden verpfändet hat. Er, Erzbischof Dietrich, habe Frank von Kronberg dem jungen erlaubt, das Schloss samt Zubehör für die genannte Summe an sich zu lösen. Er habe dann dem Kronberger 300 Gulden auf Abschlag gezahlt. Frank habe das Schloss anschließend mit erzbischöflichen Einverständnis für 700 Gulden an Friedrich von Wasen weiterverpfändet und die Haupturkunde, die über 1.000 Gulden lautete, ausgehändigt. Der Erzbischof hat nun dem Ritter Henne von Bellersheim (Belderßheim) erlaubt, Schloss Alzenau mit dem Hauptbrief für 700 Gulden an sich zu lösen. Der Erzbischof hat ihm 200 Gulden auf Abschlag bezahlt. Die Lösungsumme beläuft sich also auf 500 Gulden. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am donerstag nach dem Sontag Exaudi ... 1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 218v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18141 (Zugriff am 20.04.2024)