Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 213v [02]

Datierung: 17. August 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hermann von Dubingen genannt Tufel wird Diener Erzbischof Dietrichs.

Vollregest:

Hermann von Dubingen genannt Tufel bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, ihn zu seinem und des Stiftes Diener aufgenommen hat. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Er übernimmt die üblichen Pflichten eines erzbischöflichen Dieners und schwört einen entsprechenden Eid. Er erhält vierteljährig 3 Gulden und einmal jährlich 12 Gulden sowie Kleidung (cleydunge), wenn der Erzbischof beschließt seine Diener einzukleiden. Weiterhin erhält er jährlich zu Martini [11. November] 4 Malter Korn und einen Freisitz zu Kirchhain (Kircheym). Während eines Einsatzes erhält er Verpflegung, Futter und Hufe für sein Pferd (kost futer vnd hubslag) sowie den für Diener üblichen Schadenersatz.
Hermann kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... ffritag anch vnser lieben frauwen tag Assumpcio ...1442.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 213v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17396 (Zugriff am 20.04.2024)