Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 198 [01]

Datierung: 22. Februar 1442

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hans Kodwijß wird Amtmann in Fürstenau.

Vollregest:

Hans Kodwijß bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihn zu seinem Stiftsamtmann zu Fürstenau (Furstenauw) gemacht hat. Er muss auf Fürstenau wohnen, 2 Gewappnete, einen Knappen (knaben) und vier reisige Pferde, geritten vnd rustig halten. Er soll auch in Fürstenau einen Wächter und einen Pförtner auf seine Kosten anstellen und entlohnen.

Wird der Erzbischof im Amtsbereich angegriffen, muss er, wenn er dazu aufgefordert wird oder dessen gewahr wird, nach bestem Vermögen helfen.

In Zeiten einer Vakanz ist er verpflichtet, dem Domdekan und dem Domkapitel zu gewarten.

Hans erhält jährlich aus der Kellerei Heppenheim 100 Gulden, 50 Malter Korn, 50 Malter Hafer und 2 Fuder Wein, jeweils in zwei Raten. Er darf keine weiteren Ansprüche geltend machen, sondern soll vielmehr dem Keller zu Heppenheim bei der Eintreibung der Gelder und Güter behilflich sein. Das Amtsjahr beginnt und endet am 22. Februar.

Der Erzbischof kann ihn jederzeit seines Amtes entkleiden. Hans darf aber das Amt erst verlassen, wenn ein Nachfolger den Amtseid geleistet und seinen Reversbrief gegeben hat. Schäden und Auslagen werden unter gewissen Bedingungen durch den Hofmeister oder den Marschall des Erzbischofs geschätzt und dann in diesem Wert ausbezahlt. Hans hat einen Amtseid geleistet.
Hans kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... vff Sant Peters tag cathedram ... 1442.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 198 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17369 (Zugriff am 25.04.2024)