Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 196v [01]

Datierung: 28. Dezember 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Karl von Thüngen-Reußenburg verpfändet Einkünfte seines Orber Burglehens, bleibt aber weiterhin Lehnsträger.

Vollregest:

Karl von Thüngen-Reußenburg (zum Rußemberg) teilt Erzbischof Dietrich von Mainz mit, dass die 20 Gulden, die er und die Kinder seines verstorbenen Bruders Contze von Thüngen vom Stift Mainz als Orber Burglehen haben, von unser noit wegen dem Kraft von Trohe, ihrem swager, verpfändet worden sind. Er sagt dem Erzbischof zu, weiterhin Lehensträger und dem Erzbischof bis zur Lösung weiter verbunden zu sein. Sollte der Erzbischof weitere Einzelheiten wissen wollen, will er dem gerne nachkommen.
Karl kündigt sein Siegel an.

- geben ...am donerstag vor dem heiligen Jarstag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 196v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17365 (Zugriff am 19.04.2024)