Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 188v [01]

Datierung: 5. Dezember 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich einigt sich mit den Juden Monasses, Joseph und Dya über gewisse Forderungen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass sich Joseph, Sohn des Juden Monasses, mit ihm bezüglich aller Brüche, die sein Vater und seine Mutter Dya begangen haben, geeinigt hat. Es geht um Güter, Bücher, Tücher und anderes, die sie bei Sampson den Juden zu Frankfurt als Pfand hinterlegt haben, die mit geistlichen und weltlichen Gericht bekümmert worden sind.

Der Erzbischof legt allen Unwillen und alle Ungnade ab, die er bis auf den heutigen Tag gegen Joseph, Sohn des Monasses, gegen Dya, gegen seinen vetter Meyer und gegen ihre Freunde und Helfer gehabt hat. Dies betrifft auch die Fehde mit Merckel, dem Torwächter im Schloss Hoechst, und die Bekümmerung ihrer Güter, besonders von Johann Morsse, dem erzbischöflichen Zollschreiber in Hoechst.

Der Erzbischof gönnt dem Monasses, der Dya und dem Joseph, dass sie in erzbischöflichen Landen ihre Außenstände eintreiben dürfen. Sie genießen in den erzbischöflichen Landen Geleit zu Wasser und zu Land und zahlen den gewöhnlichen Zoll wie andere Juden. Dya hat einen versiegelten Brief, aus dem hervorgeht, dass sie die 40 Gulden, die sie Sampson dem Juden geliehen hat, für den Erzbischof einfordern und einnehmen darf. Joseph hat wegen der ganzen Bekümmerung dem Erzbischof 200 Gulden bezahlt, was dieser hiermit quittiert.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Hoeste an sant Niclas abent ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 188v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16871 (Zugriff am 29.03.2024)