Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 179v [01]

Datierung: 7. November 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Einung zwischen Erzbischof Dietrich von Mainz und Markgraf Albrecht von Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich und Albrecht Markgraf zu Brandenburg bekennen, dass sie sich seinerzeit mit Otto (Otte), Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, und mit weiland Bischof0 Johann von Würzburg vereint hatten. Die Einung richtete sich gegen Räuberei, gewisse Zugriffe und Beschädigungen, die sich in ihren Landen und auf ihren Straßen ereignet hatten.

Desgleichen haben sich Ludwig Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, Herzog Otto, Jakob Markgraf zu Baden, die Brüder Graf Ludwig und Graf Ulrich von Württemberg, gegen solche Räubereien und Übergriffe in ihren Landen ebenfalls vereint. Diesbezüglich waren Urkunden ausgestellt worden.

Nun verbinden sich die genannten Herren auf 3 Jahre (bis Sant Peter und Pauls der heiligen zwolffbotten tag nehstkompt vnd von demselben Sant peters vnd paulus tag nehstkompt dry gantz jar darnach folgende), um den Räubereien noch besser entgegenwirken zu können.

Es folgen Bestimmungen zu Verbot jeglicher Gewalttätigkeiten, Bestrafung von Übeltätern, und Verpflichtung zu gegenseitiger Hilfe, Gestellung von Truppen sowie das Verhalten im Böhmer Wald (Beheymer walds), Thüringer Wald (Doringer walds), Westerwald (Westerwalter der firste) und in den Alpen (Lamperschen gebirgs).
Erzbischof und Markgraf kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu Mergentheim vff dinstag nach aller heiligen tag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 179v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16757 (Zugriff am 18.04.2024)