Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 176 [01]

Datierung: &. Oktober 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich freit die Juden Mosse von Köln, Smohel von Anspurg, Hebel von Rußbaum und ihre Familien.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich freit die Juden Mosse von Köln (Colne), Smohel von Anspurg, Hebel von Rußbaum, Symon, ihren Sohn, und Meyer den jungen, »eiden« der Hebel, alle ihre Ehefrauen (hußfrauwen), Kinder, ihr Gesinde und ihre Knechte, die in Frankfurt (Franckfurt) wohnen.

Niemand kann sie vor einem geistlichen Gericht belangen, bannen oder beschweren. Wer sie gerichtlich belangen will, muss dies vor dem amtierenden Kantor (senger) der Liebfrauenkirche (vnser frauwen) in Frankfurt bzw. dessen Stellvertreter tun. Sollte der Erzbischof binnen der kommenden 6 Jahre eine Angelegenheit mit ihnen zu regeln haben, wird er dies auch vor dem Sänger tun. Die Freiung gilt auch, wenn die genannten Juden in eine andere erzbischöfliche Stadt ziehen. Sie genießen in allen diesen Orten und Städten gutes Geleit, an Zollstellen geben sie den für Juden üblichen Zoll.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg ... des ffritags nach Remigij ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 176 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16750 (Zugriff am 29.03.2024)