Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 171 [01]
Datierung: 21. September 1441
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Herrn Hans von Gemmingen.
Vollregest:
Hans von Gemmingen und seine Ehefrau Katherin Landschadin bekennen, dass Erzbischof Dietrich, ihr »gnädiger lieber Herr« ihnen 200 rheinische Goldgulden auf Wiederkauf als jährliche Gülte für geliehene 5.000 Gulden Hauptgeld angewiesen hat.
Die Urkunde des Erzbischof [vom 21.9.1441] ist inseriert. Darin heißt es u.a.: die Gülte (Mainzer oder Frankfurter Währung) wird jedes Jahr am Michaelstag [29. September] am Zoll Gernsheim durch den gegenwärtigen Zollschreiber Johann Kolhase angewiesen. Ein Nachfolger muss vor Amtsantritt diese Vereinbarung beschwören.
Es folgen Bestimmungen zum vorher anzukündigenden Wiederkauf (Geldübergabe in Heidelberg, Wimpfen oder Heilbronn).
Angesprochen wird auch das an Hans von Gemmingen verpfändete Schloss Scheuerberg sowie die ebenfalls versetzten Burg und Stadt Neckarsulm (Sulme), deren Rückkauf auch unter den genannten Bedingungen möglich ist.
Es folgen Bestimmungen hinsichtlich eines Zahlungsverzugs (Einlager der Bürgen in Heidelberg, Wimpfen oder Heilbronn), hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Bürgen, des Versprechens des Erzbischofs, sie schadlos zu halten, die Pflicht, die Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten, Versprechen der Bürgen, gute Bürgen zu sein, Siegelankündigungen (Bürgen, des Erzbischofs), Einverständniserklärung des Domdekans Peter Echter und des Domkapitels (großes Kapitelsiegel).
Bürgen sind: Philipp Graf zu Katzenelnbogen, Schenk Otte Herr zu Erbach, Ritter Eberhard von Riedern, Eberhard von Eppstein (Eppenstein) Herr zu Königstein (Konigstein), Gottfried (Gottfryt) Herr zu Eppstein, Ritter Philipp von Kronberg, Frank von Kronberg der junge, Frank von Kronberg der alte, Diether Kemerer und Wiprecht von Helmstatt, Amtmann am Bruchrein. - ... geben ... zu Aschaffenburg an sant Matheus tage des heiligen apposteln vnd Ewangelisten ...1441.
Hans von Gemmingen und Ehefrau Katherine Landschaden bestätigen alle Bestimmungen und versprechen, sie unverbrüchlich zu halten. Sie kündigen ihre Siegel an.
- ... geben ... am sant Mateustage des heiligen zwelffbotten vnd ewangelisten ... 1441.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Gemmingen: Hans von (Aussteller)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
- Landschadin: Katharina (Aussteller)
- Kolhase: Johann (Nennung)
- Echter von Mespelbrunn: Peter (Nennung)
- Katzenelnbogen: Philipp von (Siegler)
- Schenk zu Erbach: Eberhard (Siegler)
- Riedern: Eberhard von (Nennung)
- Kronberg: Philipp von (Siegler)
- Eppstein: Gottfried von (Siegler)
- Kronberg: Frank von (Siegler)
- Helmstatt: Wiprecht von (Siegler)
- Kämmerer: Diether (Siegler)
Ortsindex
- Heidelberg : Stadt (Nennung)
- Scheuerberg : Burg (Nennung)
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Lokale Währung)
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Lokale Währung)
- Wimpfen : Stadt (Nennung)
- Heilbronn : Stadt (Nennung)
- Solme [Neckarsulm] : Burg (Nennung)
- Solme [Neckarsulm] : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Katzenelnbogen : Grafen von (Nennung)
- Erbach [Odenwald] : Schenken zu Erbach (Nennung)
- Eppstein : Herren von (Nennung)
- Riedern : Herren von (Nennung)
- Kronberg [Taunus] : Herren/Ritter von (Nennung)
- Helmstadt : Herren von (Nennung)
- Bruchrain : Amt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 171 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16744 (Zugriff am 31.05.2023)