Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 161v [01]

Datierung: 15. September 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Wormser Bischof setzt Erzbischof Dietrich und Jtel von Westernach im Auftrag des Königs einen zweiten Rechtstag.

Vollregest:

Bischof Friedrich von Worms hatte im Auftrag des römischen Königs Friedrich, Herzog in Österreich, in der Streitsache zwischen Erzbischof Dietrich von Mainz und Itel von Westernach dem jungen einen Rechtstag in Heidelberg für den heutigen Tag befohlen. Während der Erzbischof einen Bevollmächtigten (machtboten) entsandt und damit seine Erscheinungspflicht gewahrt habe, sei Itel nicht erschienen. Der Bischof setzt beiden Parteien nun einen zweiten Rechtstag auf den Freitag nach Allerheiligen [3. November] nach Ladenburg (Laudenburg). Dem Itel wird eine entsprechende Benachrichtigung zugestellt.
Der Bischof kündigt sein Siegel an.

- Geben zu heidelberg vff fritag nach des heiligen Crutz tag als es erhaben wart Exaltationis zu Latin genent ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 161v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16348 (Zugriff am 23.04.2024)