Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 161 [01]

Datierung: 18. August 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Wormser Bischof setzt Erzbischof Dietrich und Jtel von Westernach im Auftrag des Königs einen ersten Rechtstag.

Vollregest:

Bischof Friedrich von Worms schreibt an Erzbischof Dietrich von Mainz. Der römische König Friedrich, Herzog in Österreich, habe ihm eine Anordnung (entphelniß brieff) geschickt in der Streitsache zwischen dem Erzbischof und Itel von Westernach dem jungen. Er, Friedrcih möge an des Kaisers Statt in dieser Streitsache schlichten. Der Brief des Kaisers ist inseriert[a]. Bischof Friedrich setzt diesen Rechtstag auf Freitag nach dem heiligen Kreuztag exaltationis [15. September 1441] nach Heidelberg an. Er wird Itel von Westernach in gleicher Weise anschreiben. Beide Parteien sind verpflichtet zu erscheinen. Der Kaiser hat widrigenfalls eine Strafe von 50 Goldmark angedroht.
Bischof Friedrich kündigt sein Siegel an.

- Geben zu Laudemburg vff fritag nach vnsere lieben frauwen tag wurtzwyhe Assumptio zu latin genant ... 1441. 

Fußnotenapparat:

[a] Im Ingrossaturbuch wird das Insert nur mit der Formel "wir Friderich etc. vt jn proximo folio sequente" erwähnt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 161 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16347 (Zugriff am 29.03.2024)