Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 143 [02]
Datierung: 9. Juli 1441
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Johann von Kronberg und Adam von Erlebach genannt von Weilbach bestätigen die Rückgabe Astheims und die fortbestehende Verpfändung der Burg Haßloch.
Vollregest:
Johann von Kronberg (Cronemberg) und Adam von Erlenbach (Erlebach) genannt von Weilbach (Wilbach) bestätigen, dass Erzbischof Dietrich zu Lebzeiten dem Henne von Weilbach das erzstiftische Schloss Haßloch (Haselach) samt Zubehör, darunter ein Teil des Gerichtes Astheim, mit Urkunde verkauft und verschrieben hatte.
Als Hennes Erben haben sie nun den Astheimer Gerichtsanteil dem Erzbischof zurückgegeben und entbinden Schultheiß und Schöffen zu Astheim der ihnen geleisteten Eide. Die Verpfändung Haßlochs bleibt davon unberührt.
Johann von Kronberg bittet seinen Vater Philipp, sein Siegel an diesen Brief zu hängen, was Philipp zusagt. Adam von Weilbach kündigt sein eigenes Siegel an.
- Datum ... 1441 vff Sontag nach kilianstag.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Erlenbach von Weilbach: Adam von (Aussteller)
- Kronberg: Johann von (Aussteller)
- Erlenbach von Weilbach: Henne von (Nennung)
- Kronberg: Philipp von (Siegler)
Ortsindex
- Haßloch [Rüsselsheim] : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Kronberg [Taunus] : Herren/Ritter von (Nennung)
- Weilbach [Flörsheim] : Erlenbach von Weilbach [Familie] (Nennung)
- Astheim : Gericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 143 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16335 (Zugriff am 28.04.2024)