Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 141v [02]

Datierung: 25. Juli 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich und der Mainzer Domdekan nehmen einen Güter- bzw. Rechtetausch in Astheim vor.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich und Peter Echter, Domdekan, bekennen, auch im Namen des Stiftes und der Mainzer Domherren, dass sie einen Tausch vorgenommen haben. Peter gibt dem Erzbischof Haus, Hof und Garten in Astheim, genannt das zolhuß samt Zubehör zu Eigen. Der Erzbischof überlässt Peter das erzstiftische Drittel des Gerichtes zu Astheim.

Der Erzbischof behält sich einen Wiederkauf und eine Lösung gegen Zahlung von 60 rheinischen Gulden vor, die zu Mainz oder Bingen zu erfolgen hat.

Es folgen Bestimmungen zur Ankündigung des Lösungswunsches, des zu erneuernden Eides der Ortsverwaltung und bezüglich der Belegpflicht für das Lösungsgeld. Die durch Erzbischof Konrad zugestandenden verbrieften Einkünfte der Dechanei bleiben davon unberührt.

Erzbischof und Domdekan kündigen ihre Siegel an, das Domkapitel erklärt sein Einverständnis und kündigen das Kapitelsiegel an.

- Geben zu Heppenheim vff Sant Jacobstag ...1441.

Nota: Es sind zwei Briefe ausgestellt worden, jede Partei hat einen Brief erhalten.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 141v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16332 (Zugriff am 29.03.2024)