Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 141v [01]

Datierung: 31. Juli 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verschreibt dem Johann Nolle zu Rüdesheim den dortigen Kran.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verleiht Johann Nolle zu Rüdesheim (Rudeßheim), dessen Ehefrau Grede und beider Sohn Heinrich den [Schwimm-]Kran (krane) zu Rüdesheim. Dies gilt für ihre Lebzeiten. Die Nolle zahlen jährlich am 11. November (Mertins tag) 16 gute rheinische Gulden an den jeweiligen Landschreiber im Rheingau (Rinckauw).

Die mainzischen Weine von Rüdesheim, Ehrenfels und Assmannshausen (Hasemanßhusen) müsten kostenfrei geladen und gehoben werden. Sie dürfen den Kran zwischen der Assmannshausener Gemarkung bis nach Oestrich (Osterrich) und dem Kran zu Eltville einsetzen (krane faren vnd laden), auch in Öestrich selbst, wann jme das geburt vnd eben ist. Der Erzbischof wird sei dabei nach altem Herkommen schützen und schirmen.

- Geben zu Ernfels vff Montag nach Sant Jacobs tag ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 141v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16331 (Zugriff am 16.04.2024)