Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 130v [01]

Datierung: 15. Juni 1441

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Entscheid zwischen Erzbischof Dietrich und Ritter Kraft von Grafschaft.

Vollregest:

Vor Abt Philipp von Weißenburg, Abt Cuno von Seligenstadt, den beiden Mainzer Domherren Dietrich Knebel [von Katzenelnbogen] und Richard von Oberstein, Ritter Friedrich (Friderich) von Greiffenclau (Griffenclae), dem Hofmeister Hans von Erlebach, Hans Wittstatt, Frank von Kronberg dem jungen, Küchenmeister Henne von Bellersheim, Marschall Konrad von Romrod und weiteren erzbischöflichen Räten erscheint Ritter Kraft (Crafft) von Grafschaft (Graffschafft) und fordert 300 Gulden, die ihm seinerzeit Erzbischof Konrad schuldig geblieben ist. Darüber legt er eine Urkunde vor.

Auf seine Forderung, ihm das Geld auszubezahlen, ließ ihm Erzbischof Dietrich durch den Aschaffenburger Viztum, den Küchenmeister und Marschall antworten, man habe zwar in den Registern suchen lassen, habe aber einen solchen Brief nicht finden können. Die von ihm vorgelegte Urkunde Erzbischof Konrads sei so alt, das man annehme, die Schuld sei mittlerweile beglichen worden. Der Einwand Krafts, man habe ihm das Geld versprochen, damit er helfe und dies auch getan habe, die Grafschaft Waldeck wieder in die Hand des Erzstiftes zurückzuführen, ändere nichts an der Haltung des Rats, dass eine Schuld des Stiftes nicht begründet ist.

- 1441 jn die Corporis Christi jn Wiesbaden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 130v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15908 (Zugriff am 19.04.2024)