Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 125 [01]

Datierung: 6. März 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verkauft das Reichspfand Reichertshausen und die Königsleute an der Elsenz und am Bruchrein dem Wiprecht von Helmstatt.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verkauft mit Einverständnis des Domdekans Peter Echter und des Domkapitels kraft dieser Urkunde das Dorf Reichertshausen (Richartszhusen) im Kraichgau (kreichgauw), das ihm mit anderen Dörfern vff der Ebene vom Reich verpfändet ist, samt Zubehör, dazu die entlang der Elsenz (Elsentze) und am Bruchrein (Bruchrein, Bruhrein) ansässigen Königsleute (konigslute), die ihm ebenfalls verpfändet sind, dem Ritter Wiprecht (Wyprecht) von Helmstatt (Helmstat), Amtmann am Bruchrein und dessen Erben für 700 Goldgulden, wie sie zu Mainz und Frankfurt gebräuchlich sind. Das Geld hat der Erzbischof bereits erhalten und für die Lösung des Dorfes von Ritter Hans von Hirschhorn (Hirszhorn) verwendet.

Es folgen die üblichen Bestimmungen eines Pfandvertrages, hinsichtlich der Wahrung der Rechtsstellung des Pfandgutes, der Schutzverpflichtung, des Verfahrens bei Lösung durch den Erzbischof (Lösungsankündigung, Geldübergabe zu Heidelberg oder Wimpfen) und hinsichtlich einer möglichen Unterverpfändung.

Erzbischof Dietrich gelobt, die Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an, ebenso das Domkapitel zum Zeichen seines Einverständnisses.

- Mainz... am Montag nach dem Sontag ... Inuocauit ...1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 125 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15362 (Zugriff am 25.04.2024)