Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 111 [01]

Datierung: 22. März 1441

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich nimmt Bürgermeister und Rat von Duderstadt wegen des Göttinger Ablassgeldes als Bürgen an.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Bürgermeister und Rat seiner Stadt Duderstadt, seine »lieben Getreuen« gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt Göttingen Bürgen geworden sind, wegen des Ablassgeldes, das 1.300 Gulden beträgt und das das Erzstift dort auf- und eingenommen hat.

Kraft dieser Urkunde erklärt der Erzbischof, sollten wegen des Ablassgeldes Forderungen an die Stadt Duderstadt gestellt werden, will er sie und ihre Nachkommen schadlos halten. Als Unterpfand dieser Zusage hat der Erzbischof ihnen im Falle einer solchen Forderung den Zehnten in Duderstadt überlassen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Geben zu Hoeste am Mittwoch nach Oculi ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 111 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15341 (Zugriff am 29.03.2024)