Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 107 [01]

Datierung: 9. Juni 1440

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei den Kämmerern von Dalberg wegen der Lösung des Schlosses Gernsheim.

Vollregest:

Der Ritter Wiprecht (Wyprecht) von Helmstadt (Helmstat) der junge, Hofmeister usw. und Diether Kemerer, beide Vormünder der Ritter Wolff und Philips, Brüder, Söhne des verstorbenen Ritters Johann Kemerer gen. von Dalberg (Talburg), bestätigen, dass vor einigen Jahren Erzbischof Dietrich, ihr »gnädiger lieber Herr«, das Schloss Gernsheim (Gernßheim) samt Zubehör von Anne von Helmstadt, der Witwe des Johann, und von deren Sohn gelöst hat. Von der Hauptsumme, für die das Schloss verpfändet war, 16.500 Gulden, hat Niclas Vogt und Herr zu Hunolstein 9000 Gulden gegen Quittung bezahlt. Die restlichen 7.500 Gulden will der Erzbischof auf Abschlag über eine jährliche Gülte von 375 Gulden auf seinem Zoll [zu Gernsheim?] abbezahlen.
Die Vormünder kündigen ihre Siegel an.

- Der geben ist vff donerstag nach Sant Bonifacien tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 107 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15332 (Zugriff am 20.04.2024)