Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 202.

StA Wü, MIB 24 fol. 102v [02]

Datierung: 25. Dezember 1441

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Dienerbrief des Henne von Faulbach.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt kraft dieser Urkunde Henne von Faulbach (Fulbach) zu seinem und des Stiftes Diener an. Henne soll, so lange er lebt, im Erzstift wohnen und niemals etwas gegen Erzbischof und Stift unternehmen, sondern ihnen gewarten und den erzbischöflichen Amtleuten dienen und zureiten, wenn er dazu aufgefordert wird. Auch soll er Feind der Feinde des Erzbischofs sein und gegen sie vorgehen. Ausgenommen sind die erzbischöflichen »Neffen«, die Grafen von Katzenelnbogen und ihre Herrschaft. Henne soll sich im Übrigen so verhalten, wie dies ein Knecht seinem Herrn schuldig ist. Diesbezüglich hat er einen Eid zu den Heiligen geschworen.

Sein Wohnsitz ist gefreit und ihm wird für nachweisbaren reisigen schaden Ersatz geleistet, wie das bei Dienern üblich ist. Er erhält weiterhin jährlich 16 rheinische Gulden und dazu 4 Malter Korn gegen Quittung aus den Einnahmen des Zolls und der Kellerei zu Höchst (Hoeste), 8 Gulden am 24. Juni (St. Johannstag baptiste), den Rest Ende des Jahres, das Korn zwischen den beiden Frauentagen (15.8. und 8.9). Sein Amtsjahr beginnt am heutigen Tag.

- Der geben ist zu Amerbach an des heiligen Cristtage ... 1441.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 102v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15209 (Zugriff am 28.03.2024)