Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

554 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 201.

StA Wü, MIB 24 fol. 102v [01]

Datierung: 7. November 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich übergibt dem Abt Hermann von Fulda die Amtsgewalt über das Land und die Leute im Bruchrein.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die »sein besonderer und guter Freund« Abt Hermann von Fulda ihm und dem Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll.

Deshalb hat er ihm aus »Liebe und Freundschaft« kraft dieser Urkunde die Amtsgewalt über die erzstiftischen Schlösser, Lande und Leute im Bruchrein (jn der Buchen) anbefohlen. Die Bestallung gilt ab dem 16. Oktober (Galli) für zunächst ein Jahr. Sie verlängert sich, solang es dem Erzbischof genehm ist. Abt Hermann soll das Amt und seine Bewohner auf eigene Kosten schützen und schirmen. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich 303 Gulden aus den Pfandeinnahmen des Stiftes Fulda. Der Erzbischof kann das Amt jederzeit aufsagen. Es ist dann ohne Widerspruch zurückzugeben.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu wirtzpurg am Montag nach aller heiligentag ...1440.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 102v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14619 (Zugriff am 20.04.2024)