Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 097 [01]

Datierung: 14. November 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Herr Konrad von Hardheim versetzt mit Einverständnis Erzbischof Dietrichs etliche Güter.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass der Ritter Konrad von Hardheim, sein »lieber Getreuer«, ihm mitgeteilt hat, dass er und seine Ehefrau dem Ritter Reinhard von Hardheim und dessen Erben ihren Teil von Waldstetten (Steten) und ihren Teil von Bretzingen (Breitzickeim) samt Zubehör für 300 Gulden verpfändet (verkaufft) haben. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Sie haben ihn nun gebeten, da die Güter Mainzer Lehen sind, sein Einverständnis zu der Veräußerung zu geben. Eingedenk der Verdienste des Ritters Konrad, gibt der Erzbischof kraft dieser Urkunde seine Zustimmung, behält sich die Rechte (manschafft) des Erzstiftes an den Gütern aber vor und stellt die Bedingung, dass Ritter Konrad und die Seinen die Güter binnen der nächsten drei Jahre wieder an sich lösen. Das Erzstift kann dann die Güter für 300 Gulden zurückkaufen.

- Der geben ist zu Miltenberg am Montag nach Sant Mertins tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 097 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14583 (Zugriff am 24.04.2024)