Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 095v [02]

Datierung: 21. Oktober 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verschreibt Heinrich Rapkol das Richteramt zu Duderstadt.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die Heinrich Rapkol, sein »lieber Getreuer« dem Mainzer Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb verleiht er ihm aus besonderer Gnade kraft dieser Urkunde das Richteramt zu Duderstadt, das nach dem Tode des Engelhart Doring ledig geworden ist. Er soll das Amt samt allen Rechten und Einkünften so nießen und nutzen, wie Engelhart dies zuvor getan hat.

Bei Pflichtverletzung kann der Erzbischof ihn jederzeit seines Amtes entheben. Heinrich schwört, treu und hold zu sein und das Amt nach bestem Vermögen wahrzunehmen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Erffurt am fritag nach Sant Lucas tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 095v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14579 (Zugriff am 28.03.2024)